Ernst der Fromme,
der Stifter der Linie Gotha, erwarb nach dem Erlöschen der Linie Altenburg (1672) einen Teil von deren Ländern, nämlich Altenburg, Saalfeld, Koburg, Hildburghausen sowie die ehemals hennebergischen Ämter Meiningen, Römhild u. a. Nach seinem Tod (1675) begründeten seine sieben Söhne 1680 sieben Linien, nämlich Friedrich I. Gotha, Albrecht Koburg, Bernhard Meiningen, Heinrich Römhild, Christian Eisenberg, Ernst Eisfeld (später Hildburghausen), Johann Ernst Saalfeld. Koburg erlosch schon 1699, Eisenberg 1707 und Römhild 1710, worauf nach langem Erbstreit 1735 durch kaiserliche Entscheidung ihre Lande unter die vier übrigen Linien Gotha, Meiningen, Hildburghausen und Koburg-Saalfeld geteilt wurden, in welchen inzwischen das Erstgeburtsrecht eingeführt worden war, das weitere Zersplitterung verhinderte. Als 1825 die gothaische Linie ausstarb, erhielt im Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 der Herzog Friedrich von Hildburghausen Altenburg, während er Hildburghausen an Meiningen abtrat, und führte seitdem den Titel Herzog von Sachsen-Altenburg (s. d.); Herzog Ernst von Koburg-Saalfeld trat Saalfeld an Meiningen ab und erhielt Gotha, worauf er sich Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha (s. d.) nannte; Herzog Bernhard von
Meiningen erwarb Hildburghausen und Saalfeld und nannte sich seitdem Herzog von Sachsen-Meiningen-Hildburghausen (s. d.).
Gemeinschaftlich blieb den drei gothaischen Speziallinien, die 1844 den Titel "Hoheit" annahmen, der 1690 gestiftete und 1833 erneuerte Suche Ernestinische Hausorden (s. d.), während die Gesamtuniversität Jena und das Oberappellationsgericht daselbst, das 1879 zu dem thüringischen Oberlandesgericht erweitert wurde, sämtlichen Ernestinern gemeinschaftlich gehörten. Das Gesamtgebiet des Ernestinischen Hauses beträgt 9344 qkm mit (1885) 889,119 Einw. Vgl. Pölitz, Geschichte der Staaten des ernestinischen Hauses Sachsen (Dresden 1827); Burkhardt, Stammtafeln der ernestinischen Linien des Hauses Sachsen (Weim. 1885).